Welche Geräte bzw.
Maschinen unterliegen der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3
Alle, die mit elektrischer Netzspannung
betrieben werden und in einem Unternehmen oder einer öffentlichen
Einrichtung zum Einsatz kommen. Im Klartext heißt dies: Jeder Monitor,
jede Kaffeemaschine, Kühlschränke, Spülmaschinen, Ventilatoren, alle
Elektrowerkzeuge wie Bohrmaschinen, Sägen, Winkelschleifer, etc...
Jeder Lötkolben und selbst ein Verlängerungskabel müssen in bestimmten
Abständen überprüft und das Messergebnis protokolliert werden.
Dabei wird noch einmal
zwischen ortsfesten
und ortsveränderlichen
Anlagen unterschieden. Die Begriffe „tragbar“ oder „portabel“ wurden
dabei bewusst nicht verwendet, denn es geht im Grunde nicht um das
Gewicht eines Gerätes, sondern um die Tatsache, ob das Gerät in der
gleichen Funktion und ohne bauliche Maßnahmen an einem anderen Ort die
gleiche Aufgabe übernehmen kann oder ob es während des Betriebs bewegt
werden kann. Ein Personal Computer ist nach dieser Definition ein
ortsveränderliches System. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich
auf die Aussagen zu ortsveränderlichen Geräten und Anlagen.
- Ortsveränderliche elektrische
Geräte
Monitore und TFT-Displays, Computer,
Laptops, Ventilatoren, Kaffeemaschinen, Kühlschränke,
Geschirrspülmaschinen, Haartrockner, Lampen, Bohrmaschinen,
Winkelschleifer, Stich- oder Kreissägen, Kopierer, Netzteile,
Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Faxgeräte, Drucker,
Laborgeräte und andere Geräte dieser Art.
- Ortsfeste elektrische Anlagen
Schaltschränke, Stromverteilungen,
Steckdosen, Unterverteilungen, usw.
- Ortsfeste elektrische Maschinen
bzw. Betriebsmittel
sind fest angebrachte Betriebsmittel
oder Betriebsmittel deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht
bewegt werden können.
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