BGV A 3 (früher VBG
4 und BGV A2) Unfallverhütungsvorschrift, elektrische Anlagen und
Betriebsmittel
Die
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind autonome
Rechtsverordnungen. Sie werden nach einem bestimmten Verfahren bei den
Berufsgenossenschaften erarbeitet, beschlossen, danach vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt und durch
Bekanntgabe im Bundesanzeiger rechtsverbindlich, sind also
Rechtsvorschriften. Sie gelten nur für Unternehmen und Versicherte der
Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften. Wie aber einige Urteile,
z. B. das bekannte Saarbrücker Urteil, aussagen, sind sie für alle
gewerblich genutzten Anlagen und Geräte bindend und Pflicht und wurden
zusätzlich in das Strafgesetzbuch aufgenommen.
Die Anwendung und
Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften wird von den
Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsichtsämter überwacht, bei
Nichtbefolgung drohen Sanktionen oder Haftung. Speziell für die
Elektrotechnik gilt die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 (früher VBG
4 und BGV A2) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie übernimmt
Festlegungen aus DIN VDE und wertet sie dadurch rechtlich auf.
Kurz
gesagt: Die berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften sind für gewerbliche Betreiber elektrischer Anlagen
bindend und vorgeschrieben. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in
das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1
SGB VII). Versicherungen schließen eine Haftung aus, wenn Ihre
Betriebsstätte oder Teile davon, durch einen Brand zerstört werden,
der von einem nicht geprüften Betriebsmittel verursacht wurde! Die
Berufsgenossenschaften und Versicherungen schließen ebenfalls eine
Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüfte Gerät
dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.
Bei
einem Schadenfall müssen Sie als Betreiber den einwandfreien Zustand
der Elektroanlagen und Geräte nach VDE dem Versicherer und der
Berufsgenossenschaft nachweisen, ansonsten können die
Berufsgenossenschaften eine Haftung ausschließen, wenn Personen durch
ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode
kommen. Um Schadenfälle zu
vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von unabhängiger Stelle
gemäß BGV A3 prüfen.
Die BGV A3
Prüfung ist die anerkannte, normgerechte
Prüfung elektrischer Geräte. Beim BGV A3 Check wird
geprüft, ob sich Ihre ortsfesten Anlagen, Maschinen und
ortsveränderlichen Geräte im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der
jeweils geltenden VDE Bestimmung befinden. Haben die Prüflinge den
Test bestanden, wird dies mit einer BGV A3 Plakette bestätigt. Der
Zustand des elektrischen Gerätes wird in einem Prüfprotokoll bestätigt.
Die von uns durchgeführten
Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3
der Berufsgenossenschaft
durchgeführt und soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht
durch defekte Betriebsmittel und Anlagen und damit vor immensen
Schäden schützen!
Um
Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Betriebsmittel von unserem
Fachbetrieb prüfen!
Die Kosten für eine Prüfung sind weitaus
geringer als die Kosten für die Haftung bei einem Schaden!
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