BGV A3
 
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BGV A 3 (früher VBG 4 und BGV A2) Unfallverhütungsvorschrift, elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind autonome Rechtsverordnungen. Sie werden nach einem bestimmten Verfahren bei den Berufsgenossenschaften erarbeitet, beschlossen, danach vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt und durch Bekanntgabe im Bundesanzeiger rechtsverbindlich, sind also Rechtsvorschriften. Sie gelten nur für Unternehmen und Versicherte der Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften. Wie aber einige Urteile, z. B. das bekannte Saarbrücker Urteil, aussagen, sind sie für alle gewerblich genutzten Anlagen und Geräte bindend und Pflicht und wurden zusätzlich in das Strafgesetzbuch aufgenommen.

Die Anwendung und Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften wird von den Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsichtsämter überwacht, bei Nichtbefolgung drohen Sanktionen oder Haftung. Speziell für die Elektrotechnik gilt die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 (früher VBG 4 und BGV A2) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie übernimmt Festlegungen aus DIN VDE und wertet sie dadurch rechtlich auf.

Kurz gesagt: Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind für gewerbliche Betreiber elektrischer Anlagen bindend und vorgeschrieben. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Versicherungen schließen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon, durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Betriebsmittel verursacht wurde! Die Berufsgenossenschaften und Versicherungen schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüfte Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.

Bei einem Schadenfall müssen Sie als Betreiber den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen, ansonsten können die Berufsgenossenschaften eine Haftung ausschließen, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.  Um Schadenfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von unabhängiger Stelle  gemäß BGV A3 prüfen.

Die BGV A3 Prüfung ist die anerkannte, normgerechte Prüfung elektrischer  Geräte. Beim  BGV A3 Check wird geprüft, ob sich Ihre ortsfesten Anlagen, Maschinen  und ortsveränderlichen Geräte im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE Bestimmung befinden. Haben die Prüflinge den Test bestanden, wird dies mit einer BGV A3 Plakette bestätigt. Der Zustand des elektrischen Gerätes wird in einem Prüfprotokoll bestätigt.

Die von uns durchgeführten Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 der Berufsgenossenschaft durchgeführt und soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Betriebsmittel und Anlagen und damit vor immensen Schäden schützen!

 

Um Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Betriebsmittel von unserem Fachbetrieb prüfen! Die Kosten für eine Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten für die Haftung bei einem Schaden!